Bava Kamma 140

Kapitel 140

א חלפתא אמר לו
1 Ḥalaphta – fragte er ihn:
ב הרי שאכלה שנה ראשונה בפני שנים שניה בפני שנים שלישית בפני שנים מהו
2 Wie ist es, wenn zwei [Zeugen bekunden], daß er es das erste Jahr, zwei, daß er es das zweite Jahr, und zwei, daß er es das dritte Jahr genießbraucht hat?
ג אמר לו הרי זו חזקה אמר לו אף אני אומר כן אלא שרבי עקיבא חולק בדבר שהיה רבי עקיבא אומר (דברים יט, טו) דבר ולא חצי דבר
3 Dieser erwiderte: Dies ist eine Ersitzung. Jener entgegnete: Auch ich bin dieser Ansicht, R. A͑qiba aber streitet dagegen, denn R. A͑qiba sagte: <i>eine Sache,</i> nicht aber eine halbe Sache.
ד אמר אביי אפילו תימא רבי עקיבא מי לא מודה רבי עקיבא בשנים אומרים קידש ושנים אומרים בעל
4 Abajje erwiderte: Du kannst auch sagen, daß hier die Ansicht R. A͑qibas vertreten ist, denn auch R. A͑qiba pflichtet bei in dem Falle, wenn zwei die Antrauung und zwei die Beschlafung bekunden;
ה דאע"ג דעדי ביאה צריכי לעדי קדושין כיון דעדי קדושין לא צריכי לעדי ביאה דבר קרינא ביה
5 da die Zeugen der Antrauung die Zeugen der Beschlafung nicht brauchen, obgleich die Zeugen der Beschlafung die Zeugen der Antrauung brauchen, heißt dies eine ganze Sache.
ו ה"נ אע"ג דעדי טביחה צריכי לעדי גניבה כיון דעדי גניבה לא צריכי לעדי טביחה דבר קרינא ביה
6 Ebenso auch hierbei; da die Zeugen des Diebstahls die Zeugen des Schlachtens nicht brauchen, so heißt dies eine ganze Sache, obgleich die Zeugen des Schlachtens die Zeugen des Diebstahls brauchen. –
ז ורבנן האי דבר ולא חצי דבר למעוטי מאי למעוטי אחד אומר אחד בגבה ואחד אומר אחד בכריסה
7 Wie erklären die Rabbanan [die Einschränkung]: <i>eine Sache,</i> nicht aber eine halbe Sache!? – Dies schließt den Fall aus, wenn einer das Vorhandensein eines [Haares] auf der Rückenseite und einer das Vorhandensein eines [Haares] auf der Bauchseite bekundet. –
ח האי חצי דבר וחצי עדות הוא
8 Dies ist ja eine halbe Sache und ein halbes Zeugnis!? –
ט אלא למעוטי שנים אומרים אחד בגבה ושנים אומרים אחד בכריסה הני אמרי קטנה היא והני אמרי קטנה היא:
9 Vielmehr, dies schließt den Fall aus, wenn zwei das Vorhandensein eines [Haares] auf der Rückenseite und zwei das Vorhandensein eines [Haares] auf der Bauchseite bekunden; die einen bekunden, [das Kind] sei minderjährig, und die anderen bekunden, es sei minderjährig.
י גנב ומכר בשבת [וכו']: והתניא פטור
10 W<small>ENN JEMAND</small> [<small>EIN</small> V<small>IEH</small>] <small>GESTOHLEN HAT UND ES AM</small> Š<small>ABBATH VERKAUFT</small> &amp;<small>C</small>. Es wird ja aber gelehrt, er sei frei!?
יא אמר רמי בר חמא כי תניא ההיא דפטור באומר לו עקוץ (לך) תאינה מתאינתי ותיקני לי גניבותיך
11 Rami b. Ḥama erwiderte: Die Lehre, daß er frei sei, bezieht sich auf den Fall, wenn [der Käufer] zu ihm gesagt hat: pflücke dir Feigen von meinem Feigenbaume und verkaufe mir dafür das Gestohlene. –
יב אמרי וכיון דכי תבע ליה קמן בדינא לא אמרינן ליה זיל שלים דמחייב בנפשו הוא הא מכירה נמי לאו מכירה היא
12 Ich will dir sagen, wenn er ihn verklagen würde, würde man ihn ja nicht zur Zahlung verurteilen, da er sein Leben verwirkt hat, somit ist ja auch der Verkauf ungültig!? –
יג אלא אמר רב פפא באומר לו זרוק גניבותיך לחצרי ותיקני לי גניבותיך
13 Vielmehr, erklärte R. Papa, wenn er zu ihm gesagt hat: wirf das Gestohlene in meinen Hof und lasse es mich aneignen. –
יד כמאן כר"ע דאמר קלוטה כמי שהונחה דמיא
14 Also nach R. A͑qiba, welcher sagt, sobald [die Sache vom Luftraume] aufgenommen, sei es ebenso als würde sie liegen,
טו דאי כרבנן כיון דמטיא לחצר ביתו קנה לענין שבת לא מחייב עד דמטיא לארעא
15 denn nach den Rabbanan eignet er es ja, sobald es den Luftraum seines Hofes erreicht, während jener hinsichtlich des Šabbathgesetzes erst dann strafbar ist, wenn es den Boden berührt!? –
טז באומר לא תיקני לי גניבותיך עד שתנוח
16 Wenn er zu ihm gesagt hat: Laß mich das Gestohlene aneignen erst wenn es den Boden berührt hat.
יז רבא אמר לעולם כרמי בר חמא אתנן אסרה תורה ואפילו בא על אמו ואי תבעה ליה קמן בדינא מי אמרינן ליה קום הב לה אתנן
17 Raba erklärte: Tatsächlich wie Rami b. Ḥama [erklärt hat], denn die Tora hat den Hurenlohn verboten, selbst in dem Falle, wenn jemand seine Mutter beschlafen hat, den man, wenn sie ihn verklagen würde, nicht zur Zahlung verurteilen würde.
יח אלא אע"ג דכי קא תבעה ליה בדינא לא אמרינן ליה זיל הב לה כיון דכי יהיב לה הוי אתנן הכא נמי אע"ג דלענין תשלומין אי תבע בדינא קמן לא אמרינן ליה זיל שלים
18 Er gilt also, obgleich man ihn, wenn sie ihn verklagen würde, nicht zur Zahlung verurteilen würde, wenn er ihn ihr gezahlt hat, als Hurenlohn;